Christophorus

Ambulante Dienste

gGmbH

Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.

Christophorus Ambulante Dienste gGmbH

Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.

Über Uns

Der Pflegedienst „Christophorus Ambulante Dienste gGmbH“ (CAD) bietet seit dem Jahr 2008 eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Berlin-Spandau an. Die CAD ist eine Tochtergesellschaft des Gemeinschaftshospizes Christophorus, sie versorgt und begleitet Menschen mit schweren Erkrankungen und begrenzter Lebenserwartung in der letzten Lebensphase. Die Versorgung findet in vertrauter Umgebung im häuslichen Umfeld statt.

Dabei ist nicht die Heilung der Ursache(n) das Ziel, sondern die Linderung der Beschwerden (Palliation) durch medizinische Behandlungspflege. Ein gut ausgebildetes Team aus Pflegekräften, Ärzt:innen und Kooperationspartner:innen arbeitet eng zusammen, um die Lebensqualität der Patient:innen zu verbessern und bis zuletzt zu erhalten.

Unser Angebot

Medizinische Behandlungspflege

Im Rahmen der Behandlungspflege kommen unsere Pflegefachkräfte direkt ins häusliche Umfeld und stellen die medizinische Versorgung sicher. Zu den Hilfeleistungen zählen zum Beispiel:

  • Verabreichung von schmerzstillenden Medikamenten
  • Zusammenstellung verordneter Medikamente und Überwachung der Einnahme
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Katheterwechsel
  • Portversorgung
  • Anlegen von Kompressionsstrümpfen
  • Pflege von Ernährungssonden (Reinigung, Funktionskontrollen)
  • Messen aller nötigen Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Atemfrequenz, Körpertemperatur)

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Unser Pflegedienst ist Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Als solcher erbringen wir eine Vollversorgung im häuslichen Umfeld mit 24-Stunden-Erreichbarkeit, mit Unterstützung unseres Netzwerkes aus erfahrenen Palliativärztinnen und -ärzten, ambulanten Hospizdiensten und stationären Krankenhausbereichen und Hospizen.

Pflegeberatung

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, sind Sie gesetzlich zur Pflegeberatung (nach § 37 Abs. 3 SGB XI) verpflichtet.

Bei Pflegegrad I ist die Beratung freiwillig. Ab Pflegegrad II müssen halbjährlich und ab Pflegegrad IV vierteljährlich Beratungsgespräche erfolgen.

Wir führen diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche durch. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin:

Tel.: 030 / 365 099-239
Fax.: 030 / 365 099-237
E-Mail: mail@christophorus-ambulant.de

Anthroposophisch erweiterte Pflege

Im Rahmen unserer Palliativversorgung in Spandau bieten wir auch eine unterstützende anthroposophische Pflege an. Diese unterschiedlichen Naturheilverfahren können eine Ergänzung beziehungsweise Alternative zur klassischen ambulanten palliativen Versorgung sein. Zu den Anwendungen gehören äußerliche Heilanwendungen und die Unterstützung bei der Gabe von Anthroposophika:

  • Wickel
  • Auflagen
  • Einreibungen
  • Injektionen (z.B. Misteltherapie)
  • Globuli
  • Triturationen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Zusammenarbeit mit dem Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe und dem Gemeinschaftshospiz Christophorus regelmäßig geschult und weitergebildet.

Stellenangebote

Pflegefachkraft (m/w/d) bei der Christophorus Ambulante Dienste

„Pflege ist nicht nur ein Job, Pflege ist eine Berufung.“

Wollen Sie Ihrer Berufung nachgehen und Menschen in der letzten Phase ihres Lebens begleiten?
Dann bewerben Sie sich bei unserem Ambulanten Pflegedienst als Pflegefachkraft!

FAQ

Wer hat SAPV Anspruch?

Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung haben Versicherte mit besonders schweren Erkrankungen oder Krankheitsverläufen, die gleichzeitig eine begrenzte Lebenserwartung haben und dadurch eine besonders aufwendige Versorgung benötigen (§ 37b SGB V).

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für die Behandlungspflege trägt die zuständige Krankenkasse, wenn die Leistung vorher durch einen Arzt verordnet wurde. Auch die SAPV kann durch einen Arzt oder eine Ärztin verordnet und dann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn die Voraussetzungen (nach § 37b SGB V) gegeben sind. Liegt zudem ein Pflegegrad vor, besteht außerdem der Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.